Entlassung

Über den Zeitpunkt Ihrer Entlassung entscheidet Ihr*e behandelnde*r Arzt*Ärztin gemeinsam mit Ihnen. Nach der Visite ist die Entlassung an jedem Wochentag – auch an Sonn- und Feiertagen – möglich. Wir ersuchen Sie, unseren generellen Check-out-Zeitpunkt 11:00 Uhr bei der Planung Ihrer Heimfahrt zu berücksichtigen.
Wenn Sie die Station verlassen, geben Sie bitte am Stützpunkt Bescheid, damit Ihre Entlassung auch administrativ erfasst werden kann.

Telefonrechnung
Bevor Sie unser Haus verlassen, bitten wir Sie, Ihre Telefonrechnung zu begleichen. Sie können in bar oder auch mit Bankomatkarte oder jeder gängigen Kreditkarte beim Portier bezahlen. Falls Sie Ihre Telefonrechnung erst nach der Entlassung bezahlen möchten, erhalten Sie diese per Post zugesandt.

Selbstzahler*in
Sollten Sie Selbstzahler*in (Patient*innen ohne private Zusatzversicherung) sein oder andere spezielle Vereinbarungen getroffen haben, bitten wir Sie, dies ausschließlich mit der Aufnahme zu besprechen.

Aufenthaltsbestätigung
Ihre Aufenthaltsbestätigung erhalten Sie in unserer Aufnahmekanzlei von Montag bis Donnerstag von 7.00 bis 17.00 Uhr und am Freitag von 7.00 bis 16.30 Uhr sowie außerhalb dieser Zeiten bei der Rezeption. Sie können Ihren Beleg beim Verlassen des Spitals in der Aufnahmekanzlei abholen.
Wir schicken Ihnen diese Bestätigung selbstverständlich auch gerne per Post zu.

Skodagasse 32, 1080 Wien Icon Standort